Die Stadtverwaltung Monheim am Rhein bietet mittelständischen Unternehmen einen besonderen Service. Ob Existenzgründung, Standortplanung oder Gewerbeanmeldung: Bei gewerblichen Vorhaben werden Interessierte von kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützt.
In unserem Formularcenter haben wir für Sie zudem alle nötigen Formulare als Download zusammengestellt.
In der Regel sind alle baulichen Maßnahmen (Neubau, Umbau, Abbruch) sowie Nutzungsänderungen von Gebäuden genehmigungspflichtig. Die entsprechenden Antragsunterlagen können von wenigen Ausnahmen abgesehen nur von Architekten und Ingenieuren eingereicht werden. Deshalb empfiehlt es sich, von Beginn an einen bauvorlagenberechtigten Architekten(in) oder Ingenieur(in) hinzuzuziehen, der Sie und Ihre Planungen begleitet.
Weitere Informationen zur Genehmigung von Bauvorhaben finden Sie auf den Internetseiten der städtischen Bauaufsicht. Dort werden auch die passenden Ansprechpersonen für weitere Fragen genannt.
Für alle Werbeanlagen größer als 1 m² benötigen Sie ebenfalls eine Genehmigung. Die Antragsunterlagen sind von einer Fachfirma einzureichen – in der Regel wird dies von dem Unternehmen übernommen, welches die Werbeanlage für Sie errichtet.
Wer einen Gewerbebetrieb neu errichtet oder eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, ist verpflichtet, dieses bei der zuständigen Verwaltung zu melden. Entsprechendes gilt für Änderungen und die Beendigung einer gewerblichen Tätigkeit. Nachfolgend stellen wir Ihnen die Links zum Wirtschafts-Service-Portal.NRW zur Verfügung, über das Sie die Meldungen elektronisch vornehmen können. Außerdem finden Sie hier Informationen zu besonderen Tätigkeiten und Antworten auf die häufigsten Fragen.
Für weitere Informationen können Sie zudem die oben angegebenen Ansprechpersonen kontaktieren.
Für eine Reihe von Gewerbetätigkeiten benötigen Sie spezielle Genehmigungen. Dazu gehören unter anderem:
Das Gaststättengewerbe ist eine gewerbliche Tätigkeit, die auf dem Verkauf von Getränken oder zubereiteten Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle basiert. Wer ein Gaststättengewerbe betreiben möchte, bedarf in der Regel einer Erlaubnis. Nachfolgend stellen wir Ihnen den Link zum Online-Antrag für Gaststättengewerbe sowie einige Merkblätter als Download zur Verfügung. Für weitere Informationen können Sie zudem die oben angegebenen Ansprechpersonen kontaktieren.
Das Reisegewerbe ist eine gewerbliche Tätigkeit, die keine Geschäftsräume erfordert und außerhalb von gewerblichen Niederlassungen stattfindet. Wer ein Reisegewerbe ausüben möchte, bedarf der entsprechenden Erlaubnis und benötigt in der Regel eine Reisegewerbekarte. Nachfolgend stellen wir Ihnen den Link zum Online-Antrag für Reisegewerbe sowie sowie einige Merkblätter als Download zur Verfügung. Für weitere Informationen können Sie zudem die unten angegebenen Ansprechpersonen kontaktieren.
Das Automatengewerbe ist eine gewerbliche Tätigkeit, die auf der Aufstellung von Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit basiert. Zum Verbraucherschutz und zur Eindämmung von Spielsucht unterliegt das Automatengewerbe verschiedener gesetzlicher Vorschriften. So bedarf beispielsweise jeder, der ein Automatengewerbe ausüben möchte, einer entsprechenden Erlaubnis sowie einer Geeignetheitsbestätigung über den gewünschten Aufstellungsort der Spielautomaten. Nachfolgend stellen wir Ihnen den Link zum Online-Antrag für Automatengewerbe sowie einige Merkblätter als Download zur Verfügung. Für weitere Informationen können Sie zudem die unten angegebenen Ansprechpersonen kontaktieren.
Wenn Sie ein Gewerbe als Makler(in) für Immobilien, Wohnraum, Darlehen oder (bestimmte) Kapitalanlagen oder als Bauträger oder Baubetreuer betreiben möchten, benötigen Sie dafür eine so genannte Maklererlaubnis gemäß § 34c der Gewerbeordnung. Auch wenn dafür der Kreis Mettmann zuständig ist, erhalten Sie die Antragsunterlagen bei der Gewerbestelle der Stadt Monheim am Rhein. Der Antrag muss folgende Unterlagen umfassen:
Weitere Informationen zur Maklererlaubnis nach § 34c GewO finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Mettmann.
Wenn Sie als Gewerbetreibender mit Lebensmitteln umgehen oder in Zukunft mit Lebensmitteln umgehen möchten, müssen Sie eine Vielzahl rechtlicher Anforderungen kennen und beachten. Als zuständige Behörde stellt Ihnen der Kreis Mettmann dazu auf seinen Internetseiten wichtige Informationen zur Verfügung.
Der Begriff des Gewerbes ist gesetzlich nicht definiert. Er hat sich durch Rechtsprechung und Literatur gebildet. Im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) wird der Begriff durch vier wesentliche Kriterien bestimmt:
Die Gewerbeordnung ist insbesondere nicht anzuwenden auf die so genannten freiberuflichen Tätigkeiten wie:
3. Fischerei sowie Land- und Forstwirtschaft, wenn die Ausnutzung des Bodens wesentliche Betriebsgrundlage und Voraussetzung des Betriebes ist (Urproduktion).
Für bestimmte Tätigkeiten sind zusätzliche Erlaubnisse einzuholen:
- Ausnahme: Beherbergungsbetrieb mit weniger als 8 Gästen gleichzeitig
- Immobilien- und Wohnraumvermittlung
- Finanzdienstleister (Ausnahmen: Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen)
- Bauträger und Baubetreuer (Makler)
- Darlehensvermittler
Sonderfälle:
- Handel mit hochwertigen Konsumgütern, Kraftfahrzeugen, Unterhaltungselektronik, Computer, Edelsteine, Schmuck, Altmetalle etc.
- Reisebüros, Vermittlung von Unterkünften
- Auskunfteien, Detekteien
- Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften u.ä.
- Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen, Schlüsseldienste
- Darlehenvermittlung
Nach § 1 der Gewerbeordnung (GewO) ist der Betrieb eines Gewerbes Jedermann gestattet, soweit nicht durch die Gewerbeordnung Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind (Grundsatz der Gewerbefreiheit).
Anzuzeigen sind:
Automatenaufstellungsgewerbe
Die Anzeigepflicht besteht auch für das Aufstellen von Waren-, Dienstleistungs- und Unterhaltungsautomaten durch gewerbliche Aufsteller und zwar in allen Gemeinden, in deren Zuständigkeitsbereich Automaten aufgestellt werden.
Nebenberufliche Tätigkeit
Auch nebenberufliche Tätigkeiten sind anzeigepflichtig, wenn sie selbstständig in der Absicht der Gewinnerzielung (ohne Rücksicht auf dessen Höhe) sowie regelmäßig ausgeübt werden und nicht unter die oben definierten freiberuflichen Tätigkeiten fallen (siehe Punkt 1. Was ist ein Gewerbe?).
Reisegewerbekarte
Auch Gewerbetreibende, die im Besitz einer Reisegewerbekarte sind, haben bei Wohnsitzwechsel der gewerblichen Anzeigepflicht - § 55c GewO - in gleicher Weise nachzukommen. Dies kann formlos, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
Eine Gewerbeanzeige muss durch den Gewerbetreibenden erfolgen.
Eine Anzeige ist nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) bei der Gemeinde am Sitz des Betriebes einzureichen. Die Anzeige bei der Stadt Monheim am Rhein kann über den städtischen Onlineservice, per Post, Fax oder persönlich erfolgen.
Wenn Sie eine Gewerbeanzeige persönlich vornehmen, benötigen Sie:
Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind:
- Immobilien- und Wohnraumvermittlung
- Finanzdienstleister(Ausnahmen: Vermittlung von Versicherungen undBausparverträgen)
- Bauträger und Baubetreuer (Makler(in))
- Darlehensvermittler
- Handel mit hochwertigen Konsumgütern, Kraftfahrzeugen, Unterhaltungselektronik, Computern, Edelsteine, Schmuck Altmetallen etc.
- Reisebüros, Vermittlung von Unterkünften
- Auskunfteien, Detekteien
- Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften u.ä.
- Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen, Schlüsseldienste
- Darlehensvermittler
- Gewerbezentralregisterauszug vom Gewerbeamt
- Führungszeugnis vom Einwohnermeldeamt
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
- ein Lichtbild
Falls Sie Ihr Gewerbe nicht von einem festen Punkt, sondern von ständig wechselnden Standorten aus betreiben wollen, so ist das ein Reisegewerbe. Dazu benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.
Bevor Sie Ihr Existenzgründungsvorhaben in die Tat umsetzen können, ist eine Reihe von formalen Schritten zu erledigen. Die Tabelle zeigt, wo,was durch wen zu erledigen ist. Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit!
ACHAT Comfort Köln/Monheim
Delitzscherstraße 1
40789 Monheim am Rhein
Telefon +49 (0)2173 330380
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Baumberger Rheinterrassen
Klappertorstraße 47-49
40789 Monheim am Rhein
Telefon + 49 (0)2173 96460
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Comfort Hotel Monheim
Rheinpromenade 2
40789 Monheim am Rhein
Telefon +49 (0)2173 9932880
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Haus Rheinblick
Rheinuferstraße 8
40789 Monheim am Rhein
Telefon +49 (0)2173 49010
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Haus Sonnenschein – Hotel Garni
Krischerstraße 78
40789 Monheim am Rhein
Telefon +49 (0)2173 896810
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Hotel am Wald
An der Alten Ziegelei 4
40789 Monheim
Telefon +49 (0)2173 33070
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Marienburg Monheim Gästehaus
Hofstraße 16
40789 Monheim
Telefon +49 (0)2173 2086310
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Nutzung für Veranstaltungsgäste der Marienburg Monheim und der Grillakademie im Kutscherhaus
Marienburg Monheim Business & Conference Center
Hofstraße 16
40789 Monheim
Telefon +49 (0)2173 2086310
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Zum Vater Rhein
An d'r Kapell 4
40789 Monheim
Telefon +49 (0)2173 392380
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